Kosten

Es gelten die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnungen [GOP (GOÄ, Kapitel B und G)].

Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.

Der Wegfall langer Wartezeiten, spezifisches methodenübergreifendes Arbeiten sowie strenge Vertraulichkeit – ohne das Aktenkundigwerden von Diagnosen (zur Wahrung Ihrer Interessen z.B. bei späteren Verträgen auf Privat-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen, Kreditanträgen oder bei Bewerbungen in bestimmten Berufsgruppen) – kann dies durch das Nichtgebundensein an Kassenvorgaben, wie die Indikation, die Stundenanzahl, die Sitzungsdauer und anzuwendende Methoden ferner ein Vorzug sein.

Die Kosten für die MPU-Beratung und die Paartherapie sind Selbstzahlerleistungen und können nicht durch die Kasse übernommen werden.

Weitere Fragen können wir gern im ersten persönlichen Gespräch klären.